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   VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16   

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VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16 (https://dejure.org/2018,4029)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2018 - 54-VI-16 (https://dejure.org/2018,4029)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 54-VI-16 (https://dejure.org/2018,4029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BNatschG § 44 Abs. 1 Nr. 1; BV Art. 3 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 86 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1, Art. 120
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof (VGH)

  • rewis.io

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; VerfGH vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 5.3.2013 VerfGHE 66, 22/27; BayVBl 2016, 671 Rn. 24).

    Die Tatsachenfeststellungen und die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind daher der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof so lange entzogen, als nicht Mängel der Sachverhaltsermittlung oder Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines verfassungsmäßigen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.1.2010 VerfGHE 63, 1/4 f.; vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215; BayVBl 2016, 671 Rn. 24).

    Art. 103 Abs. 1 BV wäre nur dann verletzt, wenn das Gericht nicht erkannt hätte, dass das Eigentumsrecht betroffen ist, oder wenn seine Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Wertung der Bedeutung und des Schutzbereichs dieses Rechts beruhte und es bei Beachtung seiner Ausstrahlungswirkung auf die Anwendung des einfachen Rechts nicht zu dem gefundenen Ergebnis hätte gelangen können (VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 31 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach, durch das die Klage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2016 kann hingegen nicht mit Blick auf das materielle Verfahrensergebnis, sondern nur mit der Begründung angefochten werden, die Nichtzulassung des Rechtsmittels der Berufung verletze ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht des Beschwerdeführers (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Verfassungsmäßige Rechte im Sinn des Art. 120 BV sind nur solche subjektiven Rechte, die in der Bayerischen Verfassung verbürgt sind (VerfGH vom 27.2.2017 BayVBl 2018, 34 Rn. 14).

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44 vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; BayVBl 2018, 34 Rn. 22; vom 18.7.2017 -Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-290/15

    D'Oultremont u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Prüfung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Dies folge aus Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Oktober 2016 (Az. C-290/15) und 28. Februar 2012 (Az. C-41/11).

    Es war ihm insbesondere möglich, zur rechtlichen Problematik vorzutragen, die dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Oktober 2016 (Az. C-290/15) zugrunde liegt, weil die dort behandelte Vorlagefrage bereits im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. August 2015 (Az. C 279, S. 23) veröffentlicht wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - 8 B 663/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Hessischer VGH vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 - juris Rn. 20; OVG Münster vom 29.11.2017 - 8 B 663/17 - juris Rn. 91).
  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Hessischer VGH vom 24.8.2016 - 9 B 974/16 - juris Rn. 20; OVG Münster vom 29.11.2017 - 8 B 663/17 - juris Rn. 91).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44 vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; BayVBl 2018, 34 Rn. 22; vom 18.7.2017 -Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; VerfGH vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (VerfGH vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/464).
  • VerfGH Bayern, 11.01.2010 - 79-VI-09

    Amtsverlust eines Gemeinderatsmitglieds

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16
    Die Tatsachenfeststellungen und die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind daher der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof so lange entzogen, als nicht Mängel der Sachverhaltsermittlung oder Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines verfassungsmäßigen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.1.2010 VerfGHE 63, 1/4 f.; vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215; BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • EuGH, 16.04.2015 - C-570/13

    Gruber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU -

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

  • EuGH, 28.02.2012 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

  • VerfGH Bayern, 18.12.1987 - 1-VII-86
  • VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15

    Finanzierung des inklusionsbedingten Mehraufwands eines staatlich anerkannten

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an, hier also auf die angegriffenen Urteile des Verwaltungsgerichts, mit denen die Klagen der Beschwerdeführerin abgewiesen wurden (vgl. VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 40 m. w. N.).

    Tatsachenfeststellungen und Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof so lange entzogen, als nicht Mängel der Sachverhaltsermittlung oder Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines verfassungsmäßigen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 42 f. m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Insbesondere kann der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde nicht mit einem neuen selbständigen Sachvortrag begründen (VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 37).

    aa) Da sich der Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wendet, ist maßgeblicher Prüfungsgegenstand im vorliegenden Fall nicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die sich nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels befasst hat, sondern das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth als im Instanzenzug letzte Entscheidung, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 40 m. w. N.; vom 20.8.2018 - Vf. 80-VI- 15 - juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25; vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 49).
  • VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Der Gleichheitssatz verbietet jedoch grundsätzlich nur, gleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise ungleich und ungleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise gleich zu behandeln (VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 46).
  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 25; vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 40; vom 20.8.2018 BayVBl 2019, 82 Rn. 25), hier also auf das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen hat.
  • VG Würzburg, 05.04.2019 - W 10 K 16.1198

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung für Sonderlandeplatz

    Demgegenüber scheidet ein Erfolg der Klage von vornherein insoweit aus, als der Kläger die Verletzung der rein objektiv-rechtlichen Bestimmungen der Raumordnung und Landesplanung oder des Naturschutzrechtes rügt (vgl. Schiller in Grabherr/Reidt/Wysk a.a.O., Rn. 649; speziell zum Naturschutzrecht BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 33; BayVerfGH, E.v. 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris m.w.N.).
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